Seit Montag 11.05.2020 ist die Anlage wieder offen. Folgendes muss beachtet werden:
Grundsätzlich das Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020
Hygieneschutzkonzept:
o Abstand halten, min. 1,5 Meter
o Das Fährershäuschen bleibt geschlossen und darf nicht betreten werden (nur zur Wartung der Installation)!
o Nur zweckmäßige Nutzung, d.h.: Ankommen, slippen, weg fahren.
o Keine Gruppenbildung (Ergibt sich auch aus Gesetzestext)
o Bitte nicht unnötig an der Anlage verweilen (Achtung, das ergibt sich auch aus dem Gesetzestext)
o Vermeidung von Warteschlangen: Wenn jemand anders slippt, wartet bitte am Auto, oder am Boot, nicht daneben stehen.
o Wir behalten uns vor die Regelung nochmals anzupassen
o Entsprechende Beschilderungen werden am Montag an Schranken und Häuschen angebracht.
Siehe auch: www.bootssportfreunde-buergstadt.de/corona