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Slipanlage wieder geöffnet

Seit Montag 11.05.2020 ist die Anlage wieder offen. Folgendes muss beachtet werden:

 

       Grundsätzlich das Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

       Hygieneschutzkonzept:

o    Abstand halten, min. 1,5 Meter

o    Das Fährershäuschen bleibt geschlossen und darf nicht betreten werden (nur zur Wartung der Installation)!

o    Nur zweckmäßige Nutzung, d.h.: Ankommen, slippen, weg fahren.

o    Keine Gruppenbildung (Ergibt sich auch aus Gesetzestext)

o    Bitte nicht unnötig an der Anlage verweilen (Achtung, das ergibt sich auch aus dem Gesetzestext)

o    Vermeidung von Warteschlangen: Wenn jemand anders slippt, wartet bitte am Auto, oder am Boot, nicht daneben stehen.

o    Wir behalten uns vor die Regelung nochmals anzupassen

o    Entsprechende Beschilderungen werden am Montag an Schranken und Häuschen angebracht.

 

Siehe auch: www.bootssportfreunde-buergstadt.de/corona